Was verlangt das Gesetz

Was verlangt das Gesetz

Mobbing

Das Obligationenrecht (OR) verlangt von den Arbeitgebern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht (Art. 328) ein belästigungsfreies Arbeitsklima. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber ersatzpflichtig für Schäden, die den Opfern erwachsen.

Im Gegensatz zu sexueller Belästigung wird Mobbing im Gesetz nicht explizit geregelt. Das Arbeitsgesetz (Art. 6) verlangt jedoch vom Arbeitgeber, dass er für die körperliche und seelische Gesundheit der Arbeitnehmenden besorgt ist. Und das Obligationenrecht (OR Art. 328) verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden in ihrer Persönlichkeit nicht verletzt werden.

 
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Gleichstellungsgesetz (Art. 4) verbietet die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verlangt vom Arbeitgeber, dass er aktiv zumutbare Massnahmen einleitet, um Übergriffe zu verhindern und zu sanktionieren. Finden wegen ungenügender Prävention Übergriffe statt, hat das Opfer unter Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch den Arbeitgeber.

Auch das Obligationenrecht (OR) verlangt vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (Art. 328) ein belästigungsfreies Arbeitsklima. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber für die Schäden, die den Opfern erwachsen, ebenfalls ersatzpflichtig.

Schwere Übergriffe (Erpressung, Erzwingen sexueller Handlungen, Nötigung und Vergewaltigung) sind im Strafgesetzbuch geregelt.